Eingabe

AK

=

i

Für die Ermittlung der anrechenbaren Baukosten werden die Kostengruppen 200 bis 500 der DIN 276 herangezogen (netto ohne Umsatzsteuer).

BZ

=

Monate

i

Bauzeit des Bauvorhabens, während der eine Koordinierung nach BaustellV stattfindet, in Monaten.

Ergebnis

HP

=

HA

=

HG

=

FORMELN

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Information

Bei den hier angegebenen Formeln handelt es sich um eine unverbindliche Empfehlung von [1] zur Ermittlung des Honorars für die Grundleistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung. Die Formeln basieren auf mehreren Honorarumfragen der AHO-Fachkommission "Baustellenverordnung". Das Leistungsbild der Koordination nach BaustellV mit Abgrenzung zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen während der Planung und der Ausführung ist in [1] ausführlich dargestellt.

Weiterführende Informationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen sind auf dieser Seite von bauformeln.de enthalten.

Referenzen

  • Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (Hrsg.): Leistungen nach der Baustellenverordnung. Nr. 15 , 2. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Bundesanzeiger Verlag, Berlin 2011.

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